Insolvenzrecht 
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Tätigkeitsschwerpunkt: Schuldnerberatung, Vertretung von Gläubigern und Schuldnern vor und im Insolvenzverfahren, Vorbereitung des Insolvenzverfahrens, Insolvenzverwaltung, Insolvenzanfechtung, Prüfung der Verkürzung der Restschuldbefreiung.

Für Verbraucher / natürliche Personen, Einzelselbstständige und KMU bis zu 10 Mitarbeitern.

Beratung des Schuldners mit dem Ziel der Abwendung der Insolvenz. In dieser Phase verschafft sich der Anwalt einen Überblick, ob es möglich ist die Insolvenz abzuwenden. Er verhandelt im Auftrag des Mandanten beispielsweise mit Gläubigern und prüft Möglichkeiten der Umschuldung. Ist die Insolvenz nicht abzuwenden, kann die Vorbereitung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Die Restschuldbefreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei oder fünf Jahren beantragt werden.